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almera7
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Ich wollte mal wissen ob eine UBB jetzt eigentlich erlaubt ist oder nicht??
gruss almera7
gruss almera7
also dürft ich aber welche unters amaturenbrett machen? über den peadlen und unter dem handschuhfach??Original von ofp
Sie ist nicht erlaubt. Nicht mal im Innenraum sind sichtbare Neonröhren erlaubt. Gell snoopy *LOL*
In der StVZO (§ 49a Abs.1) ist festgelegt, dass an Kraftfahrzeugen und ihren Anhängern nur die vorgeschriebenen und zulässigen lichttechnischen Einrichtungen angebracht sein dürfen.
Mit dem Thema der Unterbodenbeleuchtung haben sich Fachgremien beschäftigt und sich u.a. wie folgt geäußert:
die Unterflurbeleuchtung verändert das Signalbild des Fahrzeugs
die Unterflurbeleuchtung erzeugt unnötige Aufmerksamkeit und kann andere Verkehrsteilnehmer irritieren
bei nasser Straße könnte es zu einer direkten Reflektion des Lichtes kommen, sodass durch den direkt reflektierenden Anteil andere Verkehrsteilnehmer mehr als unvermeidbar behindert oder belästigt werden können
das von der Unterflurbeleuchtung erzeugte Licht hat eine unbestimmte und nicht definierte Signalwirkung und wirkt deshalb verwirrend
Begutachtungen im Rahmen von § 19 (2) StVZO bzw. Änderungsabnahmen nach § 19 (3) StVZO können demnach nicht positiv abgeschlossen werden; diese Aussage trifft auch für Fahrzeuge mit ausgeschalteter Zündung zu.
Man kann die Unterbodenbeleuchtung auch nicht "retten", indem man sie mit Schaltern versieht oder als Ausstiegshilfe deklariert. Diese muss bei geschlossenen Türen im Innenraum sein, also z.B. an der Unterseite der Türen.
Zum Thema Innenraumbeleuchtung: Hier ist in der StVZO nichts geregelt. Kritisch wird es, wenn aus der Innenraumbeleuchtung eine Außenbeleuchtung wird, also zu viel Licht direkt nach aussen strahlt. Das ist im Einzelfall vom Sachverständigen zu prüfen. Was und in welcher Farbe im Fußraum leuchtet ist demnach egal, wenn es nicht zu stark nach aussen strahlt.
Grundsätzlich gilt: Egal, ob im Stand oder während der Fahrt, ob mit Zündung bzw. Schalter oder ohne, ob im Bereich der StVZO und StVO betrieben: Sobald die unzulässige LTE (lichttechnische Einrichtung) am Fahrzeug verbaut ist, erlischt die Bteriebserlaubnis für den öffentlichen Straßenverkehr.
ich finde das ist alles nur quatsch und geld macherrei!! die grünen wissen genau das sich fast jeder tuner ein ubb drunter baut! bis vor einem jahr war die strafe ja glaube ich 35€ und gut ist! heute gibts dafür ein punkt und 45€? dann erwischen die einen und kassieren erstmal ihr geld! ich weiß garnicht was das soll das die grünen so hinter den jugentlichen tunern her sind!? als wenn die keine anderen aufgaben haben !Original von ofp
Mich würde es auch bei blau nicht stören
UBB sind cool, aber halt verboten. Und wenn ich etwas realistisch bin und überlege, dann find ich diese Regelung nicht allzu schlecht. Mit Sicherheit würde es Lösungen geben, die zumindest mal "sicher" sind. Aber dann müsste man gezielt "lilablassblaue" oder "froschfo**engrüne" UBB zulassen. Und das wirds nie geben!
genau !! wenn dann nur wegen einem H&M poster :]Original von MAX
in meinen augen ist es einfach eine sauerrei ... in amiland darf man es und deswegen fahren die leute mit ihren autos doch auch nicht gleich in den graben oder gegen die wand wenn ihnen einer mit UBB entgegenkommt !
gruß
max
Original von almera7
genau !! wenn dann nur wegen einem H&M poster :]Original von MAX
in meinen augen ist es einfach eine sauerrei ... in amiland darf man es und deswegen fahren die leute mit ihren autos doch auch nicht gleich in den graben oder gegen die wand wenn ihnen einer mit UBB entgegenkommt !
gruß
max
Vollkommen FALSCH sag ich dazu! Denn es gibt keine Unterbodenbeleuchtung die ein Festigkeitsgutachten aufweist! Daher schon wider illegal vollkommen egal wann die an oder aus ist! Unterbodenbeleuchtungen sind vollkommen verboten... sobald sie angebaut ist erlischt deine Betreibserlaubnis! Sprech aus ErfahrungOriginal von Flipsta
Du darfst eine Ub anbauen, solange du sie NUR im Stand anmachen kannst oder wenn du sie an die Alarmanalge anklemmst (statt blinker eben Unterbodenbeleuchtung).. Hat n Kumpel von mir eingetragen bekommen weil ihm die Bullen vorher ziemlich dumm angepisst haben.
Als Einstiegshilfe ist es erlaubt. (Beim öffnen der Türe geht die Beleuchtung an, beim schliessen wieder aus.) Ebenso ist z.B. die Technik wie bei Bussen (Einstiegsseite senkt sich zum einsteigen) ebenfalls erlaubt. Das so nebenbei.Original von DeLa MoK
Vollkommen FALSCH sag ich dazu! Denn es gibt keine Unterbodenbeleuchtung die ein Festigkeitsgutachten aufweist! Daher schon wider illegal vollkommen egal wann die an oder aus ist! Unterbodenbeleuchtungen sind vollkommen verboten... sobald sie angebaut ist erlischt deine Betreibserlaubnis! Sprech aus ErfahrungOriginal von Flipsta
Du darfst eine Ub anbauen, solange du sie NUR im Stand anmachen kannst oder wenn du sie an die Alarmanalge anklemmst (statt blinker eben Unterbodenbeleuchtung).. Hat n Kumpel von mir eingetragen bekommen weil ihm die Bullen vorher ziemlich dumm angepisst haben.
Original von DeLa MoK
Aber sobald die Röhren unter dem Auto angebracht sind , sind sie verboten! Wie gesagt wegen Festigkeitsgutachten! Wenn dann müssen die Röhren, Lichter oder wie auch immer an der Unterseite der Türen angebracht werden!