Nur Titel durchsuchen
Von:
Menü
Foren
Neue Beiträge
Foren durchsuchen
Was ist neu?
Neue Beiträge
Letzte Aktivität
Marken
Audi
BMW
Citroen
Dacia
Daihatsu
Fiat
Ford
Honda
Hyundai
Kia
Mazda
Mercedes
Mitsubishi
Nissan
Opel
Peugeot
Porsche
Renault
Seat
Skoda
Toyota
Volvo
VW
Weitere Marken
Online
Anmelden
Registrieren
Neue Beiträge
Foren durchsuchen
Menü
Anmelden
Registrieren
Foren
Herstellerübergeifend
Verkehrsrecht Forum
Fuehrerschein Forum
Hilfe!! 12 Monate Fahrverbot wegen einparken des Autos ????
JavaScript ist deaktiviert. Für eine bessere Darstellung aktiviere bitte JavaScript in deinem Browser, bevor du fortfährst.
Auf Thema antworten
Nachricht
<p>[QUOTE="Huschi, post: 10259, member: 4111"]</p><p>Hallo liebe Gemeinde,</p><p></p><p>ich habe ein Anliegen wofür ich dringend einen Rat brauche.</p><p></p><p>Ich war mit Freunden Feiern und geplant war das eine bestimmte Person die auch hingefahren ist nix trinkt, damit wir heil nach Hause kommen.</p><p>Natürlich waren alle angetrunken so das keiner mehr fahren wollte und auch gedurft hätte.</p><p>Wir sind dann am frühen Morgen zum Auto gegangen um unsere Jacken und Sachen zu holen und um dann mit dem Taxi zu fahren.</p><p>Wir haben dann entdeckt das unser Auto im Halteverbot steht und nur zwei Parkplätze geradeaus ein Parkplatz frei ist da schon viele Autos weg waren.</p><p>Und da die Stadt in der Düsseldorfer City oft und gerne abschleppen haben wir uns entschlossen das Auto einige Meter geradeaus zu versetzen um das Abschleppen zu verhindern.</p><p>Ich habe dann LEIDER die Aktion durchgeführt und das Auto in Schrittgeschwindigkeit einige Meter geradeaus rollen lassen ohne richtig auf die Straße zu fahren.</p><p>Das waren Parkplätze auf dem Seitenstreifen einer Seitenstraße.</p><p>Nachdem das Auto richtig stand habe ich den Motor abgestellt, den Schlüssel abgezogen und meine Jacke angezogen.</p><p>Dazu muss ich erwähnen das wir zu dem Zeitpunkt alle im Wagen saßen da es sehr kalt war (Februar).</p><p>Dann kamen auch schon Polizeibeamte und wollte meine Papiere sehn.</p><p>Ich dachte wenn ich denen jetzt sage das wir vor haben mit dem Taxi zu fahren würden die mich loben?</p><p>Aber nach der Alkoholkontrolle ( 1,19 Promille) haben die mich mitgenommen.</p><p>Ich habe natürlich keinerlei Widerstand geleistet und habe die Blutprobe über mich ergehen lassen. Wobei ich trotzdem nicht verstand wieso die so einen Aufstand machen obwohl wir mit dem Taxi fahren wollten??</p><p>Sie berichteten uns beobachtet zu haben und zu wissen das wir mit dem Wagen nach Hause fahren wollten und sobald wir die Polizei sahen schnell in eine Parklücke gefahren sind.</p><p>Dann haben die mich gehen gelassen. Meinen Führerschein konnten die nicht einziehen da ich den nicht dabei hatte, ich hatte ja auch nicht vor zu Fahren.</p><p>Schließlich bekam ich einen Beschluss der beinhaltete folgendes: Ab Tag der Zustellung des Briefs ist es Ihnen untersagt ein Führerscheinpflichtiges Fzg zu führen...wegen Trunkenheit im Verkehr gemäß §§ 316, 69 Abs. 2 StGB, 111a StPO.....</p><p>Dazu habe ich eine Beschwerde geschrieben, alles erklärt und drei Zeugen genannt (Die anderen im Auto) die unser Vorhaben bestätigen können.</p><p>Nach einiger Zeit bekam ich einen weiteren Beschluss: Die Beschwerde des Beschuldigten wird als unbegründet verworfen, das Beschwerdevorbringen rechtfertigt keine abweichende Beurteilung. Ein Fzg im Verkehr führt auch derjenige, der nur kurze Strecken zurücklegt.</p><p>Ok soweit sehe ich das ja ein, ich hätte mich garnicht hinters Lenkrad setzen sollen.</p><p>Aber jetzt kam der endgültige Beschluss und der Hammer!</p><p>Laut Beschluss darf ich 12 Monate kein Auto fahren und muss eine Geldstrafe von 1000eur zahlen wobei noch die Kosten des Verfahrens hinzu kommen...</p><p></p><p>Jetzt meine Frage?</p><p></p><p>Ich habe im Netz gesucht für 1,1 Promille bis 1,6 Promille ist eine Sperrfrist von 6 bis 9 Monaten vorgesehen (so wie ich gefunden habe) Die Geldstrafe sei mal so dahin gestellt zahl ich sowieso in Raten ab.</p><p>Aber Ohne Führerschein kein Job!</p><p></p><p>Könnt Ihr mir vielleicht helfen?</p><p>Kann man nicht wenigstens auf die Mindeststrafe zugreifen da ich nur einige Meter gefahren bin?</p><p>Muss ich den Führerschein neu machen danach?</p><p>Die Aktion war am 27.02.2009 irgendwo habe ich gelesen, dass wenn die Straftat so lange her ist und dazwischen und auch generell nie Vergehen in diese Richtung vorliegen, kann man von dem Strafmaß absehen?</p><p></p><p>Helft mir bitte denn ich weiss nicht was ich machen soll und einen Anwalt kann ich mir nicht leisten, ich weiss auch nicht ob ein Anwalt da noch was machen kann?</p><p></p><p>Ich lege erstmal Einspruch gegen diesen Beschluss ein, denn ich wurde nicht mitten in der Straße angehalten, weder gab es einen Unfall und noch habe ich jemanden gefährdet und natürlich noch keinerlei probleme mit meinem Führerschein gehabt.</p><p>Den ich seit August 2004 habe, bin auch keine 18 mehr sondern 28 Jahre alt.</p><p>Und Punktestand in Flensburg war bis Heute null.</p><p></p><p>Hab schon viel zu viel geschrieben aber ich habe hoffentlich alles genau beschrieben</p><p>und ohne Führerschein bin ich aufgeschmissen zumindest 12 Monate????</p><p></p><p>Danke an alle!</p><p>LG</p><p>[/QUOTE]</p>
[QUOTE="Huschi, post: 10259, member: 4111"] Hallo liebe Gemeinde, ich habe ein Anliegen wofür ich dringend einen Rat brauche. Ich war mit Freunden Feiern und geplant war das eine bestimmte Person die auch hingefahren ist nix trinkt, damit wir heil nach Hause kommen. Natürlich waren alle angetrunken so das keiner mehr fahren wollte und auch gedurft hätte. Wir sind dann am frühen Morgen zum Auto gegangen um unsere Jacken und Sachen zu holen und um dann mit dem Taxi zu fahren. Wir haben dann entdeckt das unser Auto im Halteverbot steht und nur zwei Parkplätze geradeaus ein Parkplatz frei ist da schon viele Autos weg waren. Und da die Stadt in der Düsseldorfer City oft und gerne abschleppen haben wir uns entschlossen das Auto einige Meter geradeaus zu versetzen um das Abschleppen zu verhindern. Ich habe dann LEIDER die Aktion durchgeführt und das Auto in Schrittgeschwindigkeit einige Meter geradeaus rollen lassen ohne richtig auf die Straße zu fahren. Das waren Parkplätze auf dem Seitenstreifen einer Seitenstraße. Nachdem das Auto richtig stand habe ich den Motor abgestellt, den Schlüssel abgezogen und meine Jacke angezogen. Dazu muss ich erwähnen das wir zu dem Zeitpunkt alle im Wagen saßen da es sehr kalt war (Februar). Dann kamen auch schon Polizeibeamte und wollte meine Papiere sehn. Ich dachte wenn ich denen jetzt sage das wir vor haben mit dem Taxi zu fahren würden die mich loben? Aber nach der Alkoholkontrolle ( 1,19 Promille) haben die mich mitgenommen. Ich habe natürlich keinerlei Widerstand geleistet und habe die Blutprobe über mich ergehen lassen. Wobei ich trotzdem nicht verstand wieso die so einen Aufstand machen obwohl wir mit dem Taxi fahren wollten?? Sie berichteten uns beobachtet zu haben und zu wissen das wir mit dem Wagen nach Hause fahren wollten und sobald wir die Polizei sahen schnell in eine Parklücke gefahren sind. Dann haben die mich gehen gelassen. Meinen Führerschein konnten die nicht einziehen da ich den nicht dabei hatte, ich hatte ja auch nicht vor zu Fahren. Schließlich bekam ich einen Beschluss der beinhaltete folgendes: Ab Tag der Zustellung des Briefs ist es Ihnen untersagt ein Führerscheinpflichtiges Fzg zu führen...wegen Trunkenheit im Verkehr gemäß §§ 316, 69 Abs. 2 StGB, 111a StPO..... Dazu habe ich eine Beschwerde geschrieben, alles erklärt und drei Zeugen genannt (Die anderen im Auto) die unser Vorhaben bestätigen können. Nach einiger Zeit bekam ich einen weiteren Beschluss: Die Beschwerde des Beschuldigten wird als unbegründet verworfen, das Beschwerdevorbringen rechtfertigt keine abweichende Beurteilung. Ein Fzg im Verkehr führt auch derjenige, der nur kurze Strecken zurücklegt. Ok soweit sehe ich das ja ein, ich hätte mich garnicht hinters Lenkrad setzen sollen. Aber jetzt kam der endgültige Beschluss und der Hammer! Laut Beschluss darf ich 12 Monate kein Auto fahren und muss eine Geldstrafe von 1000eur zahlen wobei noch die Kosten des Verfahrens hinzu kommen... Jetzt meine Frage? Ich habe im Netz gesucht für 1,1 Promille bis 1,6 Promille ist eine Sperrfrist von 6 bis 9 Monaten vorgesehen (so wie ich gefunden habe) Die Geldstrafe sei mal so dahin gestellt zahl ich sowieso in Raten ab. Aber Ohne Führerschein kein Job! Könnt Ihr mir vielleicht helfen? Kann man nicht wenigstens auf die Mindeststrafe zugreifen da ich nur einige Meter gefahren bin? Muss ich den Führerschein neu machen danach? Die Aktion war am 27.02.2009 irgendwo habe ich gelesen, dass wenn die Straftat so lange her ist und dazwischen und auch generell nie Vergehen in diese Richtung vorliegen, kann man von dem Strafmaß absehen? Helft mir bitte denn ich weiss nicht was ich machen soll und einen Anwalt kann ich mir nicht leisten, ich weiss auch nicht ob ein Anwalt da noch was machen kann? Ich lege erstmal Einspruch gegen diesen Beschluss ein, denn ich wurde nicht mitten in der Straße angehalten, weder gab es einen Unfall und noch habe ich jemanden gefährdet und natürlich noch keinerlei probleme mit meinem Führerschein gehabt. Den ich seit August 2004 habe, bin auch keine 18 mehr sondern 28 Jahre alt. Und Punktestand in Flensburg war bis Heute null. Hab schon viel zu viel geschrieben aber ich habe hoffentlich alles genau beschrieben und ohne Führerschein bin ich aufgeschmissen zumindest 12 Monate???? Danke an alle! LG [/QUOTE]
Zitate einfügen…
Vorschau
Name
Verifizierung
Antworten
Foren
Herstellerübergeifend
Verkehrsrecht Forum
Fuehrerschein Forum
Hilfe!! 12 Monate Fahrverbot wegen einparken des Autos ????
Oben