Hilfe!! 12 Monate Fahrverbot wegen einparken des Autos ????

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Huschi

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26.09.2009
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Hallo liebe Gemeinde,

ich habe ein Anliegen wofür ich dringend einen Rat brauche.

Ich war mit Freunden Feiern und geplant war das eine bestimmte Person die auch hingefahren ist nix trinkt, damit wir heil nach Hause kommen.
Natürlich waren alle angetrunken so das keiner mehr fahren wollte und auch gedurft hätte.
Wir sind dann am frühen Morgen zum Auto gegangen um unsere Jacken und Sachen zu holen und um dann mit dem Taxi zu fahren.
Wir haben dann entdeckt das unser Auto im Halteverbot steht und nur zwei Parkplätze geradeaus ein Parkplatz frei ist da schon viele Autos weg waren.
Und da die Stadt in der Düsseldorfer City oft und gerne abschleppen haben wir uns entschlossen das Auto einige Meter geradeaus zu versetzen um das Abschleppen zu verhindern.
Ich habe dann LEIDER die Aktion durchgeführt und das Auto in Schrittgeschwindigkeit einige Meter geradeaus rollen lassen ohne richtig auf die Straße zu fahren.
Das waren Parkplätze auf dem Seitenstreifen einer Seitenstraße.
Nachdem das Auto richtig stand habe ich den Motor abgestellt, den Schlüssel abgezogen und meine Jacke angezogen.
Dazu muss ich erwähnen das wir zu dem Zeitpunkt alle im Wagen saßen da es sehr kalt war (Februar).
Dann kamen auch schon Polizeibeamte und wollte meine Papiere sehn.
Ich dachte wenn ich denen jetzt sage das wir vor haben mit dem Taxi zu fahren würden die mich loben?
Aber nach der Alkoholkontrolle ( 1,19 Promille) haben die mich mitgenommen.
Ich habe natürlich keinerlei Widerstand geleistet und habe die Blutprobe über mich ergehen lassen. Wobei ich trotzdem nicht verstand wieso die so einen Aufstand machen obwohl wir mit dem Taxi fahren wollten??
Sie berichteten uns beobachtet zu haben und zu wissen das wir mit dem Wagen nach Hause fahren wollten und sobald wir die Polizei sahen schnell in eine Parklücke gefahren sind.
Dann haben die mich gehen gelassen. Meinen Führerschein konnten die nicht einziehen da ich den nicht dabei hatte, ich hatte ja auch nicht vor zu Fahren.
Schließlich bekam ich einen Beschluss der beinhaltete folgendes: Ab Tag der Zustellung des Briefs ist es Ihnen untersagt ein Führerscheinpflichtiges Fzg zu führen...wegen Trunkenheit im Verkehr gemäß §§ 316, 69 Abs. 2 StGB, 111a StPO.....
Dazu habe ich eine Beschwerde geschrieben, alles erklärt und drei Zeugen genannt (Die anderen im Auto) die unser Vorhaben bestätigen können.
Nach einiger Zeit bekam ich einen weiteren Beschluss: Die Beschwerde des Beschuldigten wird als unbegründet verworfen, das Beschwerdevorbringen rechtfertigt keine abweichende Beurteilung. Ein Fzg im Verkehr führt auch derjenige, der nur kurze Strecken zurücklegt.
Ok soweit sehe ich das ja ein, ich hätte mich garnicht hinters Lenkrad setzen sollen.
Aber jetzt kam der endgültige Beschluss und der Hammer!
Laut Beschluss darf ich 12 Monate kein Auto fahren und muss eine Geldstrafe von 1000eur zahlen wobei noch die Kosten des Verfahrens hinzu kommen...

Jetzt meine Frage?

Ich habe im Netz gesucht für 1,1 Promille bis 1,6 Promille ist eine Sperrfrist von 6 bis 9 Monaten vorgesehen (so wie ich gefunden habe) Die Geldstrafe sei mal so dahin gestellt zahl ich sowieso in Raten ab.
Aber Ohne Führerschein kein Job!

Könnt Ihr mir vielleicht helfen?
Kann man nicht wenigstens auf die Mindeststrafe zugreifen da ich nur einige Meter gefahren bin?
Muss ich den Führerschein neu machen danach?
Die Aktion war am 27.02.2009 irgendwo habe ich gelesen, dass wenn die Straftat so lange her ist und dazwischen und auch generell nie Vergehen in diese Richtung vorliegen, kann man von dem Strafmaß absehen?

Helft mir bitte denn ich weiss nicht was ich machen soll und einen Anwalt kann ich mir nicht leisten, ich weiss auch nicht ob ein Anwalt da noch was machen kann?

Ich lege erstmal Einspruch gegen diesen Beschluss ein, denn ich wurde nicht mitten in der Straße angehalten, weder gab es einen Unfall und noch habe ich jemanden gefährdet und natürlich noch keinerlei probleme mit meinem Führerschein gehabt.
Den ich seit August 2004 habe, bin auch keine 18 mehr sondern 28 Jahre alt.
Und Punktestand in Flensburg war bis Heute null.

Hab schon viel zu viel geschrieben aber ich habe hoffentlich alles genau beschrieben
und ohne Führerschein bin ich aufgeschmissen zumindest 12 Monate????

Danke an alle!
LG
 
B

Brennan

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Das beste, was Du machen kannst, ist einen Anwalt fragen, da Du hier die Sachlage nur aus Deiner Sicht schildern kannst und eigentlich gar nicht weißt, warum das alles so ist. Wenn Du eine Rechtsschutzversicherung hast, dann geh besser zum Anwalt, der kann Akteneinsicht fordern und dann sehen, ob es sich lohnt, dagegen vorzugehen. Und wenn Du auf den Führerschein beruflich angewiesen bist, dann lohnt sich der Gang zum Anwalt allemal. Ohne Anwalt kommst Du da nicht weiter. Ruf doch einfach einmal bei einem Fachanwalt an und schildere die Lage, der kann meistens schon am Telefon und kostenlos sagen, ob überhaupt etwas zu machen ist.
 
W

Wonderland

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Hallo Huschi,
ich hab deine Schilderungen gelesen und wollte mal fragen, wie denn die Sache ausgegangen ist. Musstest du wirklich für 12 Monate deinen Führerschein abgeben? Ist echt heftig, was du da schreibst...
 
A

Audioboy

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Die Polizei macht bei solchen Fällen leider keine Ausnahme. Es reicht bereits aus dass du nur betrunken in deinem Auto sitzt und der Schlüssel steckt. Meinen cousin haben sie deswegen drangekriegt. Er wollte nur im Auto ausnüchtern und hat den Schlüssel stecken lassen um Radio zu hören.

Auch wenn die Polizisten wissen dass er nicht gefahren wär, es ist Ihnen egal denn Sie wissen dass Sie ihn dafür drankriegen können.

Eine Sauerrei wie ich finde
 
N

Neumi46

Gast
Alkoholisiert ans steuer gesetzt .und wenns nur 10 m sind --selber schuld--"und weils so kalt war waren alle im auto"--ist klar;)!!!!Du hast im straßenverkehr ein kfz angetrunken bewegt-----also fahren unter alkohol einfluß-----Tja da haste wohl oder übel einen fehler gemacht------hoffe du lernst daraus!!! ;)
 
L

Linksfahrer

Gast
Hallo Huschi....
möchtest Du jetzt die harte Wahrheit hören oder nicht?
wenn ja, hier ist sie....
Die sache geht (oder ging) zum Gericht, und das ist noch nicht einmal das Schlimmste....
wenn Dein Fahrverbot abgelaufen ist, mußt Du zum Strassenverkehrsamt und eine "Wiedererteilung" der FE beantragen, und was meinst Du, was die dir erzaehlen?
Die haben Zweifel an Deiner Fahreignung und sagen, dass Du diese Zweifel ausräumen mußt, also
"Idiotentest" auch MPU genannt und 80 % fallen durch.... dann nochmal ca. 1 jahr warten und zur nächsten MPU das gleiche Spielchen....
Es gibt Leute die gehen jedes Jahr zur MPU wie das jährliche Weihnachtsfest und haben schon jahrelang keinen Führerschein....

MEIN TIPP:
Füße stillhalten, dass Fahrverbot abwarten und dann ab ins Ausland nach Polen, oder CS, oder Holland und eine neue Fahrerlaubnis erwerben.... da haste keinen Ärger mehr....
 
S

Scheisskluger

Gast
Original von Linksfahrer

MEIN TIPP:
Füße stillhalten, dass Fahrverbot abwarten und dann ab ins Ausland nach Polen, oder CS, oder Holland und eine neue Fahrerlaubnis erwerben.... da haste keinen Ärger mehr....
Das geht auch nicht mehr so einfach:

http://www1.adac.de/Recht_und_Rat/Fuehrerschein/MPU/eu_fuehrerschein/default.asp?ComponentID=98618&SourcePageID=10225
 
I

Ich

Gast
"Dazu muss ich erwähnen das wir zu dem Zeitpunkt alle im Wagen saßen da es sehr kalt war (Februar)."

Weil es im Auto, welches die ganze Nacht da stand auch warm ist! Glaubst du das selber?

Als Richter hättest du bei mir auch deutlich mehr als die mindeststrafe bekommen! Und zwar weil du offenbar uneinsichtig bist und versuchst die Polizisten wie mich selber (Richter) für dumm zu verkaufen!!!

Sei dir eine MPU gegönnt...
 
Thema:

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