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<p>[QUOTE="Hans-Jürgen, post: 43503, member: 11220"]</p><p>Hallo,</p><p>laut StVTO 2 § 55 :Kraftfahrzeuge müssen mindestens eine Einrichtung für Schallzeichen(Hupe) haben,deren Klang gefährdete verkehrsteilnehmer auf das Heranahen eines KFZ aufmerksam macht,ohne sie zu erschrecken und andere mehr als unvermeidbar belästigen.StVO 1 §16 Warnzeichen:Schall-und Leuchtzeichen darf nur geben 1.wer außerhalb geschlossener Ortschaften überholt oder 2.wer sich oder andere gefährdet sieht.</p><p>Hans-Jürgen</p><p>[/QUOTE]</p>
[QUOTE="Hans-Jürgen, post: 43503, member: 11220"] Hallo, laut StVTO 2 § 55 :Kraftfahrzeuge müssen mindestens eine Einrichtung für Schallzeichen(Hupe) haben,deren Klang gefährdete verkehrsteilnehmer auf das Heranahen eines KFZ aufmerksam macht,ohne sie zu erschrecken und andere mehr als unvermeidbar belästigen.StVO 1 §16 Warnzeichen:Schall-und Leuchtzeichen darf nur geben 1.wer außerhalb geschlossener Ortschaften überholt oder 2.wer sich oder andere gefährdet sieht. Hans-Jürgen [/QUOTE]
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