J
johnnyw
Neuer Benutzer
- Mitglied seit
- 20.08.2013
- Beiträge
- 1
Schönen guten abend,
Ich wude letzte Woche von der Polizei angehalten und Mir wurde zu last gelegt das mein Gewindefahrwerk vorne 1cm Tiefer als eingetragen ist wobei Ich beim Hochschrauben danach nur einen wert von 0,7cm hatte!
Dazu muss Ich sagen das ich seit der eintragung nicht am Fahrwerk geschraubt habe,Wir in einer Parkbucht die nicht grade Glatt und grade asphaltiert war und das Auto mit 4 Leuten voll besetzt war!!Gemessen wurde nur vorne Links von der Polizei!Als Strafe kriege Ich 80Euro + 40-60Euro Gebühr und 3 Punkte für -> Fahrzeug betrieben ohne Betriebserlaubnis <- Ich lese aber im Bußgeldkatalog bei der Spalte Fahrzeug betrieben ohne Betriebserlaubnis eine Strafe von 50Euro +gebühr und 3 Punkte...
Jetzt Meine frage ist aufgrund der Umstände diese Anzeige überhaupt rechtens?
Lg
Ich wude letzte Woche von der Polizei angehalten und Mir wurde zu last gelegt das mein Gewindefahrwerk vorne 1cm Tiefer als eingetragen ist wobei Ich beim Hochschrauben danach nur einen wert von 0,7cm hatte!
Dazu muss Ich sagen das ich seit der eintragung nicht am Fahrwerk geschraubt habe,Wir in einer Parkbucht die nicht grade Glatt und grade asphaltiert war und das Auto mit 4 Leuten voll besetzt war!!Gemessen wurde nur vorne Links von der Polizei!Als Strafe kriege Ich 80Euro + 40-60Euro Gebühr und 3 Punkte für -> Fahrzeug betrieben ohne Betriebserlaubnis <- Ich lese aber im Bußgeldkatalog bei der Spalte Fahrzeug betrieben ohne Betriebserlaubnis eine Strafe von 50Euro +gebühr und 3 Punkte...
Jetzt Meine frage ist aufgrund der Umstände diese Anzeige überhaupt rechtens?
Lg