Straftaten im Straßenverkehr - Fehlverhalten beim Überholen, Nötigung, u.a.?

Diskutiere Straftaten im Straßenverkehr - Fehlverhalten beim Überholen, Nötigung, u.a.? im Verkehrsrecht Forum Forum im Bereich Herstellerübergeifend; Guten Abend liebe Verkehrsportal.de Community, ich würde euch gerne folgenden, hypothetischen Fall zur Diskussion bereitstellen: Gruppe X (3...
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Guten Abend liebe Verkehrsportal.de Community,

ich würde euch gerne folgenden, hypothetischen Fall zur Diskussion bereitstellen:

Gruppe X (3 Personen) ist zu einer gemütlichen Rundfahrt eines neuen Autos gemeinsam unterwegs.

Der Fahrer dieser, folglich als Person bzw. Fahrer A bezeichnet, wollte das neue Auto auch einmal testen (da ist es bereits dunkel). Die Gruppe fährt folglich eine enge, kurvige Straße (Fahrstreifenbreite 2m auf jeder Seite (ausgeschildert), durchgezogener Fahrstreifenbegrenzung, zulässige Höchstgeschwindigkeit 50km/h inkl. ausgeschildertem Überholverbot für die genannte Strecke und des weiteren nicht beleuchtet), welche bergab führt, entlang. Es herrschte regelmäßig auftretender Gegenverkehr.

Person A fährt folglich diese Strecke mit ca. 40km/h, da sie das Fahrverhalten des neuen Autos noch nicht gut einschätzen kann, es auch nur einmal Probefahren möchte (es gehört dieser nicht, sondern einem anderen Mitglied der Gruppe), die Strecke nicht gut einsehbar ist und sich auch nicht übernehmen will.

Hinter dem Fahrzeug von Gruppe X befinden sich 3 weitere: Fahrer B, Fahrer C und Fahrer D.

Fahrer B und Fahrer C finden das vorrausfahrende Fahrzeug der Gruppe X mit der oben genannten Geschwindigkeit wohl zu langsam (an besonders uneinsehbaren Stellen betrug die Geschwindigkeit ca. 30km/h). Daraus Folgend tätigte Fahrer C mehrmals seine akkustische Warnvorrichtung (Hupe). Anschließend setzt Fahrer B mit Vorankündigung zu einem Überholmanöver (Das Verbot sei hier mal dahingestellt) an und ordnete sich ordnungsgemäß vor dem Fahrzeug von Gruppe X wieder ein.

Fahrer C schließt sich direkt dem Überholmanöver des Fahrers B an, dabei schneidet er Fahrer A in einer Kurve an, schert unmittelbar vor Fahrer A ein (optisch geschätzter Abstand maximal 1m) ohne seinen Fahrtrichtungsanzeiger (Blinker) zu benutzen. Direkt im Anschluss tätigt Fahrer C eine Vollbremsung auf eine Geschwindigkeit von unter ca. 10km/h; Fahrer A kann einen Auffahrunfall gerade noch auf Grund des ABS vermeiden. Unmittelbar danach beschleunigt Fahrer C auf ca. 50km/h und tätigt eine unmittelbare "Gefahrenbremsung" (Fahrer B vor diesem hat nicht gebremst, seine Bremsleuchten waren nicht aufgeleuchtet, es war keine unmittelbare Gefahr erkennbar bzw. vorhanden). Dieses Geschehen erstreckt sich des weiteren auch in Kurvenbereichen der Fahrtstrecke. Das Fahrzeug von Fahrer C kam zum kompletten Stillstand und Fahrer A, der ebenfalls die Gefahrenbremsung einleiten muss, nähert sich seinem Heck (Fahrer C) bis auf optisch geschätzte 20cm, bis er schließlich auch zum stehen kommt. Fahrer B, Fahrer C, Fahrer A und Fahrer D (in dieser Reihenfolge) fahren normal weiter bis zu einer Kreuzung mit Lichtzeichenregelung (Ampel).

Dort bei Rotlicht, zeigt Fahrer C zum Fahrer A den Mittelfinger nach hinten. Fahrer A reagiert darauf ebenfalls mit dieser unschönen Geste und zusätzlichem Zeigen des "Vogels".

Daraus resultierend, stellte Fahrer C seinen Motor ab, und geht zur Fahrerseite des Autos von Fahrer A, welcher das Fenster zwecks Kommunikation herablässt.
Daraufhin wird Fahrer A von Fahrer C mit dem Wortlaut: "Was war das für ein Finger Alter, ich habs genau gesehen, nocheinmal sowas und du bist fällig, kapiert!" bedroht und zusätzlich lehnt sich Fahrer C durch das Fenster leicht nach innen und deutet einen Schlag in das Gesicht von Fahrer A an (Die Faust kam ca. eine Fingerhutbreite vor dessen Gesicht zum stillstand). Daraufhin griff Fahrer B abruppt ein, und besänftigte Fahrer C, sodass dieser wieder in sein Auto steigt.

Während dieser Ereignisse vergehen zwei Grünphasen, und der Verkehr staut sich, was auch durch Hupen vernehmbar ist.

Weiterfahrend, biegt Fahrer C in eine Tankstelle ein.
Fahrer D hat sich die ganze Zeit ordnungsgemäß verhalten.

Von Fahrer B und D sind die Kennzeichen leider nicht bekannt; das Kennzeichen von Fahrer C ist jedoch bekannt und dieser befindet sich des weiteren alleine in seinem Fahrzeug.

Fahrer A ist sich seiner Handlung der Nötigung/Beleidigung durch die genannten Gesten in Reaktion auf den Mittelfinger des Fahrers C bewusst und streitet diese nicht ab.

Den Tatbestand der Bedrohung nach dem StGB hier auser Acht gelassen (Verkehrtsteil des Forums):

Fahrer A zeigt sich selbst, wegen seiner unschönen Reaktion an und gibt diese zu. Des weiteren stellt er Strafantrag bei der Polizei gegen den Fahrer C ggf. den Fahrzeughalter dieses Fahrzeugs.

Da Fahrer A sich ja nun auch nicht ganz korrekt (nicht im Bezug auf den Verkehr jedoch) verhielt, aber dennoch wissen möchte, was denn auf Fahrer C zukommt, nimmt er seine Handlung mit Erkenntnis zur Kenntniss und verhält sich in solchen Situationen zukünftig besser ohne auf Provokationen zu reagieren.


Das wars Leute, also viel Spaß bei der Diskussion, was wohl mit C passiert. (Wäre nett, wenn das jemand mit Ahnung im Sachverhalt schildern könnte)
 
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Exl

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KURZFORM:

Fahrer C begeht annehmbar mehere Ordnungswidrigkeiten/Straftaten mit seinem Fahrzeug, welche von Gruppe X gesehen werden, ich Liste mal auf:

- Überfahren einer durchgezogenen Fahrstreifenbegrenzung, während eines Überholvorgangs trotz ausgeschildertem Überholverbots mit Gefährdung von Fahrer A, da dieser in der Kurve geschnitten wird.
- Nicht benutzen des Blinkers beim wiedereinscheren (optisch geschätzt 1m vor dem Fahrzeug des Fahrers A)
- Mehrmaliges benutzen der Hupe, obwohl für Fahrer C keine Gefahr bestand oder eine Warnung nötig gewesen wäre.
- Fahrer C tätigt eine Vollbremsung auf unter ca 10km/h ohne ersichtlichen Grund, um Fahrer A auszubremsen. (unmittelbar nach dem Wiedereinscheren)
- Fahrer C beschleunigt danach unmittelbar auf ca. 50km/h und tätigt eine Gefahrenbremsung, ohne eine vorhandene Gefahrensituation, und kommt zum Stillstand. Fahrer A war genötigt ebenfalls eine Gefahrenbremsung durchzuführen und befindet sich danach nur optisch geschätzt 20cm hinter diesem.

- Fahrer C stellt sein Fahrzeug an einer Ampel ab (Motor aus), behindert 2 Grünlichtphasen und bedroht Fahrer A.

Was kommt hier für Fahrer C grob an Konsequenzen zu Stande, wenn es zur Anklage kommt?
(Ausführlich, siehe oben :D)
 
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ZP402

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Kann Dir eigentlich nur ein Vekehrspolizist genau sagen, am besten wäre es gewesen gleich die Polizei zu informieren da Fahrer C auch unter Alkohol oder Drogen gestanden haben könnte, Fahrer A dürfte wenn man das liest eigentlich mit einer Verwarnung davonkommen. Soweit meine Einschätzung und wegen der Strafe am besten bei der Verkehrspolizei fragen da die alle Gesetzesmöglichkeiten kennen.
 
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Exl

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Vielen Dank für deine schnelle Antwort ZP402,

in dem Fall ist die Polizei bereits von Fahrer A informiert worden. Termine zur Aussageaufnahme würden aber noch ausstehen. Da stellt sich dann sicher genaueres heraus.

Der Verdacht auf Alkohol oder Drogen wäre bei so einem gefährlichen Verhalten denkbar. Vielen Dank für diesen Hinweis.

Lg.
 
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