Nur Titel durchsuchen
Von:
Menü
Foren
Neue Beiträge
Foren durchsuchen
Was ist neu?
Neue Beiträge
Letzte Aktivität
Marken
Audi
BMW
Citroen
Dacia
Daihatsu
Fiat
Ford
Honda
Hyundai
Kia
Mazda
Mercedes
Mitsubishi
Nissan
Opel
Peugeot
Porsche
Renault
Seat
Skoda
Toyota
Volvo
VW
Weitere Marken
Online
Anmelden
Registrieren
Neue Beiträge
Foren durchsuchen
Menü
Anmelden
Registrieren
Foren
Community
Off-Topic
schnelles Urlaubsgeld verdienen
JavaScript ist deaktiviert. Für eine bessere Darstellung aktiviere bitte JavaScript in deinem Browser, bevor du fortfährst.
Auf Thema antworten
Nachricht
<p>[QUOTE="sareg, post: 4624"]</p><p><u>Ich habe beim U.S. Post Office (1-800-725-2161) nachgefragt und sie bestätigten mir, dass es wirklich legal ist!</u></p><p></p><p>??? Da hättest du auch in einem Polnischen Nonnenkloster nachfragen können. Iin Deutschand gilt DEUTSCHES Recht.</p><p></p><p><strong>§ 16 UWG Strafbare Werbung</strong></p><p></p><p>(1) Wer in der Absicht, den Anschein eines besonders günstigen Angebots hervorzurufen, in öffentlichen Bekanntmachungen oder in Mitteilungen, die für einen größeren Kreis von Personen bestimmt sind, durch unwahre Angaben irreführend wirbt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.</p><p></p><p>(2) Wer es im geschäftlichen Verkehr unternimmt, Verbraucher zur Abnahme von Waren, Dienstleistungen oder Rechten durch das Versprechen zu veranlassen, <strong>sie würden entweder vom Veranstalter selbst oder von einem Dritten besondere Vorteile erlangen</strong>, wenn sie andere zum Abschluss gleichartiger Geschäfte veranlassen, <strong>die ihrerseits nach der Art dieser Werbung derartige Vorteile für eine entsprechende Werbung weiterer Abnehmer erlangen sollen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.</strong></p><p>[/QUOTE]</p>
[QUOTE="sareg, post: 4624"] [u]Ich habe beim U.S. Post Office (1-800-725-2161) nachgefragt und sie bestätigten mir, dass es wirklich legal ist![/u] ??? Da hättest du auch in einem Polnischen Nonnenkloster nachfragen können. Iin Deutschand gilt DEUTSCHES Recht. [b]§ 16 UWG Strafbare Werbung[/b] (1) Wer in der Absicht, den Anschein eines besonders günstigen Angebots hervorzurufen, in öffentlichen Bekanntmachungen oder in Mitteilungen, die für einen größeren Kreis von Personen bestimmt sind, durch unwahre Angaben irreführend wirbt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. (2) Wer es im geschäftlichen Verkehr unternimmt, Verbraucher zur Abnahme von Waren, Dienstleistungen oder Rechten durch das Versprechen zu veranlassen, [b]sie würden entweder vom Veranstalter selbst oder von einem Dritten besondere Vorteile erlangen[/b], wenn sie andere zum Abschluss gleichartiger Geschäfte veranlassen, [b]die ihrerseits nach der Art dieser Werbung derartige Vorteile für eine entsprechende Werbung weiterer Abnehmer erlangen sollen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.[/b] [/QUOTE]
Zitate einfügen…
Vorschau
Name
Verifizierung
Antworten
Foren
Community
Off-Topic
schnelles Urlaubsgeld verdienen
Oben