Rechenschaft ablegen als Datenschutzbeauftragter?

Diskutiere Rechenschaft ablegen als Datenschutzbeauftragter? im Off-Topic Forum im Bereich Community; Hallo! Ich soll einen Kollegen, der bei uns in der Firma für Datenschutz zuständig ist und gekündigt hat, als Datenschutzbeauftragter nachfolgen...
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Remington

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Hallo!

Ich soll einen Kollegen, der bei uns in der Firma für Datenschutz zuständig ist und gekündigt hat, als Datenschutzbeauftragter nachfolgen. Um ehrlich zu sein, aber so ganz begeistern tut mich dieser Gedanke nicht. Aber gut, so ist es nun mal. Grundsätzlich denke ich auch, dass ich mich recht gut schlagen sollte, weil ich eigentlich ziemlich viel Einblick in die Materie habe und mich ganz gut auskenne. Allerdings habe ich hier gelesen, dass man als Datenschutzbeauftragter auch Rechenschaft ablegen können muss, über die Aufgaben, die man durchgeführt hat. Jetzt frage ich mich allerdings, wie man sich das vorstellen kann bzw. welche formalen Parameter es dafür gibt. Muss man da eine Art Protokoll führen oder wie läuft das im Detail?

Und stimmt es, dass die Geschäftsführung dem Datenschutzbeauftragten eine Schulung oder Fortbildung in puncto Datenschutz/DSGVO gewähren muss? Habe etwas in der Art nämlich gehört...

Danke für eure Hilfe!
 
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