Rammbügel

Diskutiere Rammbügel im Mitsubishi L300 Forum Forum im Bereich Mitsubishi Forum; Hallo Leute habe noch einen Rammbügel ab zugeben!! Wollte ihn an meinen L300 4x4 anbauen (paßt leider nicht da das teil für einen L300 2x4 ab...
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superbiker

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Hallo Leute habe noch einen Rammbügel ab zugeben!!
Wollte ihn an meinen L300 4x4 anbauen (paßt leider nicht da das teil für einen L300 2x4 ab baujahr 91 ist)
hat leichte gebrauchsspuren aber ansonsten in einem super zustand
 
4

4x4tourer

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hi,

wo ist denn dabei der unterschied zwischen dem 2x4 und dem 4x4? hab auch nen 4x4 und such noch nen passenden bügel.

greetz dj
 
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superbiker

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hallo die aufnahmen sind anders und beim 4x4 sind nochmal vestrebungen unter der stoßstange bis zum radlauf!!! gruß Hendrik
 
S

superbiker

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Hallöchen!also ganz ehrlich möchte ich nur das haben was ich bezahlt habe und das liegt bei 120€.
und ich weiß ja nicht wie weit du weg wohnst wegen abholen!!also meine plz ist 59609.
gruß
 
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Herrmann

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Naaajaaa, bin noch in Schweden, ehrlich gesagt. Aber der Preis scheint mir ok :)
Grüße aus Schewden
Herrmann
 
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superbiker

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also dann wünsche ich dir noch viel spaß in schweden !meld dich einfach wenn du zeit hast !!!
mfg hendrik
 
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fs50

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He Leute,
so einfach ist das nicht mehr mit den Rammbügeln.
Von wegen einfach dranschrauben , lest euch das mal durch.


Die Hersteller verpflichten sich zur schrittweisen Erhöhung der passiven Sicherheit von Fußgängern. Deshalb werden ab 2006 an Neuwagen keine "erhöhten Stoßstangen" (Rammbügel) mehr angebracht.



Vorhandene und eingetragene Rammbügel sind von den neuen Regelungen nicht betroffen.



Derzeitige Frontschutzbügel dürfen bis zum 31.12.2005 wie bisher vermarktet werden und müssen danach nicht demontiert werden.



Vom 1. Januar 2006 an gelten die Vorschriften für Frontschutzbügel, die als selbständige technische Einheiten in den Handel kommen:



Auszug aus den VORSCHRIFTEN FÜR KONSTRUKTION UND ANBAU



2.1. Frontschutzbügel. Die folgenden Vorschriften gelten gleichermaßen für Frontschutzbügel, die als Originalteile an Neufahrzeugen angebracht sind, für Frontschutzbügel, die als selbständige technische Einheiten zum Anbau an bestimmte Fahrzeuge in den Handel kommen und für Frontschutzbügel, die in die Fahrzeugfront integriert sind.



2.1.1. Die Bauteile des Frontschutzbügels müssen so beschaffen sein, dass alle nach außen gerichteten starren Oberflächen einen Abrundungsradius von mindestens 5 mm aufweisen.



2.1.2. Die Gesamtmasse des Frontschutzbügels einschließlich aller Träger und Halterungen darf nicht mehr als 1,2 % der Masse des Fahrzeugs, für das er konstruiert wurde, höchstens jedoch 18 kg betragen.



2.1.3. Ein an einem Fahrzeug angebrachter Frontschutzbügel darf eine Ebene, die durch eine die höchsten Teile der Scheinwerferstreuscheiben miteinander verbindende waagerechte Linie bestimmt wird, in der Höhe um nicht mehr als 100 mm überragen.



2.1.4. Der Frontschutzbügel darf die Breite des Fahrzeugs, an dem er angebracht ist, nicht vergrößern. Beträgt die Gesamtbreite des Frontschutzbügels mehr als 75 % der Fahrzeugbreite, müssen die Enden des Bügels nach innen auf die Außenfläche zu gebogen sein, um die Gefahr eines Hängenbleibens auf ein Minimum zu beschränken. Diese Anforderung gilt als erfüllt, wenn entweder der Frontschutzbügel in die Karosserie einbezogen ist (integrierter Frontschutzbügel) oder das Ende des Bügels so nach innen gebogen ist, dass es von einer Kugel mit 100 mm Durchmesser nicht berührt werden kann und der Zwischenraum zwischen dem Frontschutzbügelrand und seiner Umgebung höchstens 20 mm beträgt.



2.1.5. Vorbehaltlich Nummer 2.1.4 darf der Zwischenraum zwischen den Bauteilen des Frontschutzbügels und der unter ihnen liegenden Außenfläche höchstens 80 mm betragen. Etwaige Unterbrechungen der allgemeinen Kontur der darunter liegenden Karosserie (wie z. B. Öffnungen in Gittern, Lufteinlässen usw.) bleiben unberücksichtigt.



2.1.6. An keinem seitlichen Punkt des Fahrzeugs darf der Längsabstand zwischen dem vordersten Teil des Stoßfängers und dem vordersten Teil des Frontschutzbügels mehr als 50 mm betragen, es sei denn, die Werkstoffe, die für noch weiter vorstehende Teile verwendet wurden, haben eine Druckfestigkeit von weniger als 0,35 MPa.



2.1.7. Die Wirksamkeit des Stoßfängers darf durch den Frontschutzbügel nicht nennenswert vermindert werden. Diese Anforderung gilt als erfüllt, wenn nicht mehr als zwei vertikale und kein horizontales Bauteil den Stoßfänger überdecken.



2.1.8. Der Frontschutzbügel darf nicht vor die Senkrechte geneigt sein. Die oberen Teile des Frontschutzbügels dürfen von der Bezugslinie der Fronthaubenvorderkante aus (gemessen bei entferntem Frontschutzbügel) nicht mehr als 50 mm nach oben oder nach hinten (zur Windschutzscheibe hin) reichen.



2.1.9. Die Anforderungen der Richtlinie 76/756/EWG über den Anbau der Beleuchtungs- und Lichtsignaleinrichtungen für Kraftfahrzeuge müssen unbeschadet des Anbringens eines Frontschutzbügels erfüllt werden.



2.2. Frontschutzbügel als selbständige technische Einheiten dürfen nur vertrieben, zum Verkauf angeboten oder verkauft werden, wenn sie mit eindeutigen Montageanleitungen versehen sind. Die Montageanleitungen müssen klare und vollständige Informationen enthalten, die es ermöglichen, die Fahrzeuge zu bestimmen, für die die Einheit zugelassen ist, und die zugelassenen Bauteile so an diesem Fahrzeug anzubringen, dass die einschlägigen Bestimmungen von Absatz 2.1 erfüllt sind. Die Anleitungen müssen außerdem genaue Angaben zu den Drehmomenteinstellungen für alle Befestigungen enthalten.

Gruß fs50
 
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Herrmann

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Jaaa, das gilt für den gewerblichen Vertrieb von Neuteilen!! Nicht für den privaten Verkauf von Gebrauchtteilen.
Grüße
Herrmann
 
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fs50

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Glaub mir den Bügel krigst du an der Alten Möhre nicht eingetragen, außer du hattest vor
2005 schon einen Bügel drangehabt. Hatte letztens bei uns in der Werkstatt einen Fall,
der Tüv hat gesagt " sofort abbauen "
Kannst den Bügel ja Kaufen und übers Bett hängen.

Gruß fs50
 
S

superbiker

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na ja das ist sooo nicht ganz richtig !!wenn du eine ABE für das teil besorgen kannst oder vielleicht eine briefkopie hast und dann noch einen FÄHIGEN gutachter sollte es kein problem geben !!wollte mit unserem L300 öfter mal auf große tour gehen und da in der wüste keine deutsche rechtsprechung gilt geht mir das persönlich am a.... vorbei!gruß
 
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