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Nötigung im Straßenverkehr???!!!
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<p>[QUOTE="SammyFK, post: 38410, member: 9454"]</p><p>Ich nehme auch stark an das er da aus seiner Sicht etwas negatives erlebt hat, aber so wie ich den einschätze ist er sehr aufbrausend.</p><p></p><p>Vielleicht fühlte er sich in seinem Stolz verletzt da mein Fahrzeug wesentlich schneller ist als seins und er mich nicht überholen konnte.</p><p>Aber warum wollte er unbedingt an mir vorbei? Ich bin nach den Schildern gefahren und habe nur nach dem 70er Schild stark auf 100 beschleunigt. Und dannach hätte er mich locker überholen können. </p><p></p><p>Aussage gegen Aussage greift hier nicht. Ich habe den Strafbefehl ja erhalten und bin eigentlich schon laut dem Staatsanwalt überführt. Der Gerichtstermin am Donnerstag findet ja nur statt weil ich wiederspruch dagegen eingelegt habe.</p><p></p><p>Ich bin auch sehr gespannt was dabei rauskommt. Mein Anwalt räumt mir höchstens Chancen von 50:50 ein.</p><p></p><p>Praktisch gesehn kann einem jeder x-beliebige sowas anhängen und man hat promt nen haufen Ärger an der Backe.</p><p>Ich habe wirklich nichts von dem getan was dort geschildert wird und muss wenn es dumm läuft inklusive Anwaltskosten 2700Euro zahlen und meine Frau läuft gefahr das wenn man sie der Falschaussage bezichtigt ebenfalls ein Strafverfahren zu bekommen, was im schlimmsten fall 1 Jahr Haft zur bewährung nach sich zieht.</p><p></p><p>Wilkommen in Deutschland.</p><p>[/QUOTE]</p>
[QUOTE="SammyFK, post: 38410, member: 9454"] Ich nehme auch stark an das er da aus seiner Sicht etwas negatives erlebt hat, aber so wie ich den einschätze ist er sehr aufbrausend. Vielleicht fühlte er sich in seinem Stolz verletzt da mein Fahrzeug wesentlich schneller ist als seins und er mich nicht überholen konnte. Aber warum wollte er unbedingt an mir vorbei? Ich bin nach den Schildern gefahren und habe nur nach dem 70er Schild stark auf 100 beschleunigt. Und dannach hätte er mich locker überholen können. Aussage gegen Aussage greift hier nicht. Ich habe den Strafbefehl ja erhalten und bin eigentlich schon laut dem Staatsanwalt überführt. Der Gerichtstermin am Donnerstag findet ja nur statt weil ich wiederspruch dagegen eingelegt habe. Ich bin auch sehr gespannt was dabei rauskommt. Mein Anwalt räumt mir höchstens Chancen von 50:50 ein. Praktisch gesehn kann einem jeder x-beliebige sowas anhängen und man hat promt nen haufen Ärger an der Backe. Ich habe wirklich nichts von dem getan was dort geschildert wird und muss wenn es dumm läuft inklusive Anwaltskosten 2700Euro zahlen und meine Frau läuft gefahr das wenn man sie der Falschaussage bezichtigt ebenfalls ein Strafverfahren zu bekommen, was im schlimmsten fall 1 Jahr Haft zur bewährung nach sich zieht. Wilkommen in Deutschland. [/QUOTE]
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