M
Master
Erfahrener Benutzer
- Mitglied seit
- 28.01.2005
- Beiträge
- 1.612
Nach einem neuen Urteil dürfen Autos, die höchstens 3 Jahre alt sind auf Kosten der gegnerischen Versicherung in jedem Fall in einer Markenwerkstatt instand gesetzt werden.
Anders sieht es bei älteren Fahrzeugen aus, dort muss aber die Versicherung beweisen dass die Alternativ-Werkstatt den gleichen Standard erfüllt wie die Markenwerkstatt.
Anders sieht es bei älteren Fahrzeugen aus, dort muss aber die Versicherung beweisen dass die Alternativ-Werkstatt den gleichen Standard erfüllt wie die Markenwerkstatt.