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<p>[QUOTE="Netrocker 6N VR6 Turbo, post: 34627, member: 7718"]</p><p>Ich kann Dir nur diesen Bericht anbieten,rumtelefonieren musst Du selber. </p><p></p><p>Zitat:</p><p>Die ABE für den Leistungssteigerungssatz der Fa. NOS mit der Nummer KBA 91065 wurde am 22.01.2008 vom KBA erteilt. Rechtsgültig!</p><p>Allerdings wird die Auflage erteilt, dass der Umbau von einem aaSoP/PI abgenommen wird, also eine ganz normale Anbauabnahme mit anschließender Fz-Papierberichtigung.</p><p></p><p>Prüfgrundlagen:</p><p>Zitat:</p><p>- VdTÜV-Merkblatt 751 "Begutachtung von baulichen Veränderungen an Kraftfahrzeugen der Klassen M und N unter besonderer Berücksichtigung der Betriebsfestigkeit", Ausgabe 06/2006.</p><p>- VdTÜV-Merkblatt 757 ,,Richtlinie für die Ausrüstung, Prüfung und den Betrieb von Fahrzeugen, die mit komprimiertem Erdgas betrieben werden", Ausgabe 08/1995.</p><p>- Unfallverhütungsvorschrift (UVV) Sauerstoff vom 01.04.1989 i.d.Fassung vom 01. 01. 1997</p><p>- Technische Regeln für Gefahrstoffe TRGS 525 - Umgang mit Gefahrstoffen in Einrichtungen zur humanmedizinischen Versorgung (Ausgabe Miai 1998, BArbBl. 5/1998 S. 99)</p><p>- Technische Regeln Druckgase TRG 280 - Allgemeine Anforderungen an Druckgasbehälter</p><p>Betreiben von Druckgasbehältern, Ausgabe September 1989 (BArbBI. 9/1989 S. 51 ; 5/1990 S. 79; 10/1995 S. 66)</p><p></p><p>Zu dem Verwendeten Gas:</p><p></p><p>Zitat:</p><p>Damit das verwendete Gas nicht zu einem Rauschzustand verwendet werden kann, ist dem Gas eine geringe Menge Schwefel als Brechmittel beigemengt worden.</p><p>Diese Mischung wird ausschließlich für den Antragsteller hergestellt. Um sicherzustellen dass kein Fremdgas ohne die besonderen Eigenschaften verwendet wird, ist aus</p><p>Sicherheitsgründen nur das Gas des Antragstellers NOS 1 zulässig.</p><p>Zur Gefahrgutfrage:</p><p>Zitat:</p><p>Hinweis zur Gefahrgutverordnung Straße und Eisenbahn GGVSE i.d.F. v. 24.11.2006:</p><p>Nach §1 der GGVSE gelten die Vorschriften der Teile 1 bis 9 der Anlagen A und B zu dem Europäischen Übereinkommen vom 30.09.1957 über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße (ADR).</p><p>Nach dem Teil 1 der Anlage A des ADR gelten die Vorschriften des ADR nicht für die Beförderung der geprüften Lachgasanlage (siehe 1. 1.3 .1 bis 1. 1.3 .3).</p><p>Fazit: Das Ding ist legal. Aber NUR, wenn alle Auflagen eingehalten werden!</p><p>[/QUOTE]</p>
[QUOTE="Netrocker 6N VR6 Turbo, post: 34627, member: 7718"] Ich kann Dir nur diesen Bericht anbieten,rumtelefonieren musst Du selber. Zitat: Die ABE für den Leistungssteigerungssatz der Fa. NOS mit der Nummer KBA 91065 wurde am 22.01.2008 vom KBA erteilt. Rechtsgültig! Allerdings wird die Auflage erteilt, dass der Umbau von einem aaSoP/PI abgenommen wird, also eine ganz normale Anbauabnahme mit anschließender Fz-Papierberichtigung. Prüfgrundlagen: Zitat: - VdTÜV-Merkblatt 751 "Begutachtung von baulichen Veränderungen an Kraftfahrzeugen der Klassen M und N unter besonderer Berücksichtigung der Betriebsfestigkeit", Ausgabe 06/2006. - VdTÜV-Merkblatt 757 ,,Richtlinie für die Ausrüstung, Prüfung und den Betrieb von Fahrzeugen, die mit komprimiertem Erdgas betrieben werden", Ausgabe 08/1995. - Unfallverhütungsvorschrift (UVV) Sauerstoff vom 01.04.1989 i.d.Fassung vom 01. 01. 1997 - Technische Regeln für Gefahrstoffe TRGS 525 - Umgang mit Gefahrstoffen in Einrichtungen zur humanmedizinischen Versorgung (Ausgabe Miai 1998, BArbBl. 5/1998 S. 99) - Technische Regeln Druckgase TRG 280 - Allgemeine Anforderungen an Druckgasbehälter Betreiben von Druckgasbehältern, Ausgabe September 1989 (BArbBI. 9/1989 S. 51 ; 5/1990 S. 79; 10/1995 S. 66) Zu dem Verwendeten Gas: Zitat: Damit das verwendete Gas nicht zu einem Rauschzustand verwendet werden kann, ist dem Gas eine geringe Menge Schwefel als Brechmittel beigemengt worden. Diese Mischung wird ausschließlich für den Antragsteller hergestellt. Um sicherzustellen dass kein Fremdgas ohne die besonderen Eigenschaften verwendet wird, ist aus Sicherheitsgründen nur das Gas des Antragstellers NOS 1 zulässig. Zur Gefahrgutfrage: Zitat: Hinweis zur Gefahrgutverordnung Straße und Eisenbahn GGVSE i.d.F. v. 24.11.2006: Nach §1 der GGVSE gelten die Vorschriften der Teile 1 bis 9 der Anlagen A und B zu dem Europäischen Übereinkommen vom 30.09.1957 über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße (ADR). Nach dem Teil 1 der Anlage A des ADR gelten die Vorschriften des ADR nicht für die Beförderung der geprüften Lachgasanlage (siehe 1. 1.3 .1 bis 1. 1.3 .3). Fazit: Das Ding ist legal. Aber NUR, wenn alle Auflagen eingehalten werden! [/QUOTE]
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