Nur Titel durchsuchen
Von:
Menü
Foren
Neue Beiträge
Foren durchsuchen
Was ist neu?
Neue Beiträge
Letzte Aktivität
Marken
Audi
BMW
Citroen
Dacia
Daihatsu
Fiat
Ford
Honda
Hyundai
Kia
Mazda
Mercedes
Mitsubishi
Nissan
Opel
Peugeot
Porsche
Renault
Seat
Skoda
Toyota
Volvo
VW
Weitere Marken
Online
Anmelden
Registrieren
Neue Beiträge
Foren durchsuchen
Menü
Anmelden
Registrieren
Foren
Herstellerübergeifend
TÜV Forum
Kann die polizei anordnen das was ausgetragen wird
JavaScript ist deaktiviert. Für eine bessere Darstellung aktiviere bitte JavaScript in deinem Browser, bevor du fortfährst.
Auf Thema antworten
Nachricht
<p>[QUOTE="Red Benz, post: 19810, member: 5890"]</p><p>Hi</p><p></p><p>Von unserer Rechtslage her hat überhaupt kein Polizist das Recht meine Eintragungen anzuzweifeln, geschweige denn mich zur Nachkontrolle zu schicken, denn ich habe für meine Eintragung bezahlt und muß keine weiteren Kosten auf mich nehmen nur weil jemand meine Eintragungen Anzweifelt.</p><p></p><p>Ich habe dafür schon einmal einen Prozess geführt und gewonnen, sämtliche mir entstandenen Kosten wurden Erstattet.</p><p></p><p>Im Zweifel werde nicht ich sondern derjenige Belangt der die Eintragung vorgenommen hat ( da ich mich ja guten Glaubens in seine Hände begeben habe ) , wenn der dann keinen guten Grund ( Rechtsgrundlage oä. ) für die Eintragung beibringen kann, kann über Richterlichen Beschluß die Eintragung aberkannt werden.</p><p></p><p>Die Grundlage hierfür liegt darin das Bauräte Ortsbezogen verschiedene Vorgaben für Eintragungen haben können.</p><p>Tüv A trägt Dinge ein wo Tüv B nein sagt und umgekehrt.</p><p></p><p>Deshalb gibt es in Deutschland 3 Amtlich Anerkannte Bauratstellen wo zum Beispiel Sondereintragungen und Einzelabnahmen durchgeführt werden können ( Mustergutachten ), die dort Erstellten Gutachten werden Garantiert nicht angezweifelt, weil es keine höhere Instanz mehr gibt.</p><p></p><p>Wenn Firmen Beispielsweise einen Spoiler entwickeln wird dort entschieden ob sie eine Zulassung ( KBA Nr. oö. ) erhalten, was dann Verbinlich ist.</p><p></p><p></p><p>GROB UMRISSEN DARGESTELLT, Real absolut kompliziert.</p><p>Tüv : kann nur eintragen wofür Belege vorliegen.</p><p></p><p>Baurat : kann mit einem Ermessens Spielraum teilweise selbst entscheiden ( wenn Präzedenzfälle vorliegen )</p><p></p><p>Amtlich anerkannter Baurat : kann alles Eintragen was nicht zur Gefährdung des öffentlichen Lebens beiträgt ( Eigenbauten, gravierende Änderungen der Grundsubstanz oder eben Komplett-Umbauten ( wie meiner ))</p><p></p><p>Auf meiner Page ist ein Link zu einem Anerkannten Baurat ! für die harten Fälle</p><p></p><p>Gruß</p><p></p><p><span style="color: red">Red Benz</span></p><p>[/QUOTE]</p>
[QUOTE="Red Benz, post: 19810, member: 5890"] Hi Von unserer Rechtslage her hat überhaupt kein Polizist das Recht meine Eintragungen anzuzweifeln, geschweige denn mich zur Nachkontrolle zu schicken, denn ich habe für meine Eintragung bezahlt und muß keine weiteren Kosten auf mich nehmen nur weil jemand meine Eintragungen Anzweifelt. Ich habe dafür schon einmal einen Prozess geführt und gewonnen, sämtliche mir entstandenen Kosten wurden Erstattet. Im Zweifel werde nicht ich sondern derjenige Belangt der die Eintragung vorgenommen hat ( da ich mich ja guten Glaubens in seine Hände begeben habe ) , wenn der dann keinen guten Grund ( Rechtsgrundlage oä. ) für die Eintragung beibringen kann, kann über Richterlichen Beschluß die Eintragung aberkannt werden. Die Grundlage hierfür liegt darin das Bauräte Ortsbezogen verschiedene Vorgaben für Eintragungen haben können. Tüv A trägt Dinge ein wo Tüv B nein sagt und umgekehrt. Deshalb gibt es in Deutschland 3 Amtlich Anerkannte Bauratstellen wo zum Beispiel Sondereintragungen und Einzelabnahmen durchgeführt werden können ( Mustergutachten ), die dort Erstellten Gutachten werden Garantiert nicht angezweifelt, weil es keine höhere Instanz mehr gibt. Wenn Firmen Beispielsweise einen Spoiler entwickeln wird dort entschieden ob sie eine Zulassung ( KBA Nr. oö. ) erhalten, was dann Verbinlich ist. GROB UMRISSEN DARGESTELLT, Real absolut kompliziert. Tüv : kann nur eintragen wofür Belege vorliegen. Baurat : kann mit einem Ermessens Spielraum teilweise selbst entscheiden ( wenn Präzedenzfälle vorliegen ) Amtlich anerkannter Baurat : kann alles Eintragen was nicht zur Gefährdung des öffentlichen Lebens beiträgt ( Eigenbauten, gravierende Änderungen der Grundsubstanz oder eben Komplett-Umbauten ( wie meiner )) Auf meiner Page ist ein Link zu einem Anerkannten Baurat ! für die harten Fälle Gruß [COLOR=red]Red Benz[/COLOR] [/QUOTE]
Zitate einfügen…
Vorschau
Name
Verifizierung
Antworten
Foren
Herstellerübergeifend
TÜV Forum
Kann die polizei anordnen das was ausgetragen wird
Oben