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Herstellerübergeifend
Verkehrsrecht Forum
Fahrtenbuch führen nach StVZO §31a
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<p>[QUOTE="Unregistriert, post: 43217"]</p><p>also wenn das FA das fahrtenbuch schriftlich haben will, dann musst das auch schriftlich machen. meist mit nem fahrtenbuch wo man handschriftlich reinschreibt. gibt aber auch schon navis, die eine sogenannte fahrtenbuch-software draufhaben, das dann einfach nur noch am pc ausdrucken. allerdings wird das schwierig, wenn das FA kurzfristig reinschauen will oder ggf. die polizei, wenn sie dich anhält.</p><p>[/QUOTE]</p>
[QUOTE="Unregistriert, post: 43217"] also wenn das FA das fahrtenbuch schriftlich haben will, dann musst das auch schriftlich machen. meist mit nem fahrtenbuch wo man handschriftlich reinschreibt. gibt aber auch schon navis, die eine sogenannte fahrtenbuch-software draufhaben, das dann einfach nur noch am pc ausdrucken. allerdings wird das schwierig, wenn das FA kurzfristig reinschauen will oder ggf. die polizei, wenn sie dich anhält. [/QUOTE]
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