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Alkohol und das Unfallrisiko
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<p>[QUOTE="kuhlerandi, post: 44942, member: 12322"]</p><p>Allerdings denn eine "Trunkenheitsfahrt im Verkehr" (§ 316 StGB) kann grundsätzlich auch mit einemFahrrad begangen werden.</p><p>Es gibt aber hierbei keine feste Promillegrenze. Ist der Radfahrer auffällig kann die allgemeine Grenze von 0,5 Promille herangezogen werden. Verursacht er einen Unfall</p><p>ist die 0,3-Promillegrenze ausschlaggebend. Als absolute Fahruntüchtigkeitsgrenze für Radfahrer hat der Bundesgerichtshof 1,7 Promille festgesetzt (bei Kraftfahrzeugen: 1,1 Promille). Bei Unfällen die das Leben eines anderen gefährden, kann sogar eine Verurteilung wegen Gefährdung des Straßenverkehrs, § 315c StGB folgen.</p><p></p><p>Wer sicher gehen will, dass er nicht zuviel getrunken hat, kann sich ja zum Beispiel von einer der meist in Großstätten Alkoholtest-Promoterinnen prüfen lassen oder sich gleich einen eigenen Alkoholtester zulegen. Allerdings sollte man hier aufpassen, dass man mindestens 10 Minuten lang nichts getrunken hat, wenn man den test macht, denn sonst zeigt dieser teils astronomische Werte an, - was natürlich auf Partys wiederum zu sehr viel Spaß führen kann <img src="data:image/gif;base64,R0lGODlhAQABAIAAAAAAAP///yH5BAEAAAAALAAAAAABAAEAAAIBRAA7" class="smilie smilie--sprite smilie--sprite8" alt=":D" title="Big grin :D" data-shortname=":D" /></p><p>[/QUOTE]</p>
[QUOTE="kuhlerandi, post: 44942, member: 12322"] Allerdings denn eine "Trunkenheitsfahrt im Verkehr" (§ 316 StGB) kann grundsätzlich auch mit einemFahrrad begangen werden. Es gibt aber hierbei keine feste Promillegrenze. Ist der Radfahrer auffällig kann die allgemeine Grenze von 0,5 Promille herangezogen werden. Verursacht er einen Unfall ist die 0,3-Promillegrenze ausschlaggebend. Als absolute Fahruntüchtigkeitsgrenze für Radfahrer hat der Bundesgerichtshof 1,7 Promille festgesetzt (bei Kraftfahrzeugen: 1,1 Promille). Bei Unfällen die das Leben eines anderen gefährden, kann sogar eine Verurteilung wegen Gefährdung des Straßenverkehrs, § 315c StGB folgen. Wer sicher gehen will, dass er nicht zuviel getrunken hat, kann sich ja zum Beispiel von einer der meist in Großstätten Alkoholtest-Promoterinnen prüfen lassen oder sich gleich einen eigenen Alkoholtester zulegen. Allerdings sollte man hier aufpassen, dass man mindestens 10 Minuten lang nichts getrunken hat, wenn man den test macht, denn sonst zeigt dieser teils astronomische Werte an, - was natürlich auf Partys wiederum zu sehr viel Spaß führen kann :D [/QUOTE]
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