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Klaus2020
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Alkohol im Straßenverkehr
Alkohol und Drogen gehören zu den Hauptunfallursachen im Straßenverkehr. Entsprechend hat der Gesetzgeber Grenzwerte für den Alkoholkonsum hinter dem Steuer festgelegt. Je nach Promille-Wert wird zwischen Straftat und Ordnungswidrigkeit unterschieden.
Seit dem 1.4.2001 gilt in Deutschland die 0,5 Promille-Grenze. Wer mit wer mit mindestens 0,5 Promille Alkohol im Blut oder mit 0,25 mg Alkohol pro Liter Atemluft am Steuer erwischt wird, begeht eine Ordnungswidrigkeit und muss mit einem Bußgeld und einem Fahrverbot rechnen. Das Bußgeld reicht hier bis zu 1.500 Euro, das Fahrverbot von einem bis zu drei Monaten. Zusätzlich werden in Flensburg vier Punkte für den Sünder notiert. Wer gar Anzeichen von Fahrunsicherheit erkennen lässt oder einen Unfall verursacht, muss mit 7 Punkten, Bußgeld- oder Freiheitsstrafe und einem Führerscheinentzug rechnen..
Alkohol und Drogen gehören zu den Hauptunfallursachen im Straßenverkehr. Entsprechend hat der Gesetzgeber Grenzwerte für den Alkoholkonsum hinter dem Steuer festgelegt. Je nach Promille-Wert wird zwischen Straftat und Ordnungswidrigkeit unterschieden.
Seit dem 1.4.2001 gilt in Deutschland die 0,5 Promille-Grenze. Wer mit wer mit mindestens 0,5 Promille Alkohol im Blut oder mit 0,25 mg Alkohol pro Liter Atemluft am Steuer erwischt wird, begeht eine Ordnungswidrigkeit und muss mit einem Bußgeld und einem Fahrverbot rechnen. Das Bußgeld reicht hier bis zu 1.500 Euro, das Fahrverbot von einem bis zu drei Monaten. Zusätzlich werden in Flensburg vier Punkte für den Sünder notiert. Wer gar Anzeichen von Fahrunsicherheit erkennen lässt oder einen Unfall verursacht, muss mit 7 Punkten, Bußgeld- oder Freiheitsstrafe und einem Führerscheinentzug rechnen..
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